Absenzen / Dispensationen

Abwesenheitsmanagement in der Grundbildung (ohne BM 2)

Ihr Unterrichtsbesuch ist die Grundlage für Ihren Ausbildungserfolg. Was viele nicht wissen: Im Bildungsgesetz ist dies sogar als Ihre Pflicht verankert. Fernbleiben, wiederholtes nicht begründetes Zuspätkommen oder vorzeitiges Verlassen gelten als Absenz.

Wenn Sie berechtigte Gründe für Ihr Fernbleiben haben, reichen Sie Ihre schriftliche Entschuldigung spätestens 14 Tage nach Wiederaufnahme des Unterrichts ein. Sind Abwesenheiten voraussehbar, stellen Sie bitte ein Gesuch an Ihre Abteilungsleitung.

Sind Abwesenheiten voraussehbar, ist so früh als möglich, aber spätestens zwei Wochen vor dem Anlass ein Gesuch an die Abteilungsleitung einzureichen:

Dispensationsgesuch

Mögliche Gründe sind: Sportdispensation, Unterrichtsdispensation aufgrund anerkannter Diplome, gesundheitliche Dispensation, überbetriebliche Kurse, schulinterne Programmüberschneidungen, Jugendparlament, Schnupperlehre usw.

Urlaubsgesuch

Ein Urlaubsgesuch reichen Sie mindestens zwei Wochen vor dem Fall ein, wie vor Sportferien, vor einem ärztlichen Eingriff, vor einem familiären Anlass, aus religiösen Gründen, vor einem Jugendurlaub, für eine Weiterbildung im Lehrbetrieb, bei Mutterschaft, nach Erhalt eines dienstlichen Aufgebots usw.

Weiterführende Informationen

logo-4insiders-color logo-aeins-color logo-brockhaus-color logo-cambridge-color logo-dasteam-color logo-ef-color logo-gibb-new logo-gibb logo-handwerkspartner-color logo-jobcenter-color logo-jugendforscht-color logo-manpower-color logo-stellenbern-color sie-sind-uns-wichtig 1