Schulmaterialgeld

Schulmaterialgeld an Berufsfachschulen


Die gibb stellt ihren Lernenden jährlich eine Pauschale für das allgemeine Schulmaterial in Rechnung (Stichtag 31.10.).
Dies gilt für folgende Bildungsbereiche: Grundbildung (EFZ, EBA, Vorlehre, Insos-Pra, BPI), Berufsmaturität (BM1, BM2), EA-Kurse, schulisch organisierte Grundbildung.

Grundsatz

Die Höhe der Schulmaterialkosten wurde vom Mittelschul- und Berufsbildungsamt für Lernende an kantonalen Berufsfachschulen in einer Richtlinie einheitlich festgelegt. Gemäss der Verordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerV) Art. 134 Abs. 3 tragen Lernende die Kosten für das persönliche Schul- und Kursmaterial sowie für besondere Veranstaltungen selbst. 

Allgemeines Schulmaterial

Das allgemeine Schulmaterialgeld wird aus administrativen Gründen als Pauschale verrechnet. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils Ende Oktober. 


Der Pauschalbetrag beträgt pro Schulhalbtag (1 bis 5 Wochenlektionen) Fr. 25.- pro Schuljahr.


Die jährlichen Kosten sind jedoch auf einen Maximalwert von Fr. 100.- pro Schuljahr begrenzt. 


Zum allgemeinen Schulmaterialgeld gehören insbesondere:

·     Fotokopien für Unterricht und Prüfungen, die von Lehrpersonen abgegeben werden

·     Lernendenausweis, Lernendenbadge

·     Anschauungsmaterial, berufsspezifisches Verbrauchsmaterial

·     Nicht berufsspezifische Lizenzen

Berufsspezifisches Schulmaterial


Die Beschaffung und das Mitbringen des berufsspezifischen Schulmaterials (z.B. Notebooks) liegt weiterhin in der Verantwortung der Lernenden oder kann zusätzlich in Rechnung gestellt werden (z.B. Smartlearn).


Zum berufsspezifischen Schulmaterial gehört beispielsweise:

·     Digitale und analoge Lehrmittel

·     BYOD-Endgeräte für den Unterricht (Notebooks)

·     Persönliches Werkzeug (z.B. Messer, Pinsel, etc.)

·     Schreib- und Notizmaterial

Weitere Kosten des Schulbesuchs


Folgende Kosten fallen nicht unter das allgemeine oder berufsspezifische Schulmaterialgeld. Sie werden von der Berufsfachschule separat und individuell ausgewiesen und verrechnet:

 

·     Besondere Veranstaltungen (Exkursionen, Projektwochen, Sporttage, Sprachaufenthalte, Lernendenaustausch)

·     Dokumente, Urkunden, (Informatik-), Zertifikate, (Sprach)Diplome

·     Einschreibe- und Prüfungsgebühren BM

·     Kursgelder für Sprachdiplome externer Anbieter

·     Druckauslagen für grössere Arbeiten (z.B. VA, IDPA,  Skripts) 

Weiterführende Informationen

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